Das Direktorat kann z. B. im Fach Sport bei körperlicher Beeinträchtigung ganz oder teilweise vom Unterricht befreien. Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen (z. B. unaufschiebbarer Arztbesuch) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Legen Sie bitte die Anträge rechtzeitig und bei vorhersehbaren Gründen mindestens eine Woche im Voraus bei Frau Riedelsheimer vor.
Diese Seite wurde zuletzt am 19.11.19 aktualisiert.