Bei einmal Note 6 bzw. zweimal Note 5 in Vorrückungsfächern kann in der 10. Jahrgangsstufe Notenausgleich gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur mit Kernfächern ausgeglichen werden können. Notenausgleich ist auch bei mindestens dreimal Note 3 in Kernfächern möglich.
Diese Seite wurde zuletzt am 04.04.17 aktualisiert.