Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Kultusministerium mit Wirkung zum 07.03.2020 aufgrund der Corona-Ausbreitung eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen erlassen. Insbesondere dürfen Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem
Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem
Risikogebiet keine Schule betreten. Entscheidend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Das bedeutet, auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die während der Faschingsferien in Südtirol waren, sind von diesem Verbot betroffen. Sollten weitere Gebiete als
Risikogebiete ausgewiesen werden, gilt die 14-Tage-Regel entsprechend.
Wir bitten die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die Schule entsprechend zu informieren und uns den voraussichtlichen Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbesuches mitzuteilen. Für den Fall von Symptomen einer Infektionserkrankung bitten wir Sie zudem, uns umgehend zu verständigen. Für Ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken wir uns.
Bruno Bayer, OStD
Schulleiter
Diese Seite wurde zuletzt am 07.03.20 aktualisiert.